Aviäre Influenza: Stallpflicht im Landkreis Birkenfeld aufgehoben | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe aufgehoben. Die Stallpflicht und weitere Einschränkungen gelten ab sofort nicht mehr.

Aviäre Influenza: Stallpflicht im Landkreis Birkenfeld aufgehoben

Gute Nachrichten für alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Birkenfeld:

Die im Herbst verhängte Stallpflicht zur Eindämmung der Aviären Influenza (H5N1) wurde durch die Kreisverwaltung Birkenfeld offiziell aufgehoben.

Damit treten die in der früheren Allgemeinverfügung festgelegten Maßnahmen – darunter die Pflicht zur Stallhaltung und das Veranstaltungsverbot für Geflügel – mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

Grund für die Aufhebung ist, dass seit mehreren Wochen keine neuen Nachweise der Vogelgrippe bei Wildvögeln im Kreisgebiet festgestellt wurden und sich die Lage insgesamt stabilisiert hat.

Was bedeutet das für Geflügelhalter?

  • Geflügel darf wieder im Freien gehalten werden.

  • Märkte, Schauen und Veranstaltungen mit Geflügel sind wieder erlaubt.

  • Die allgemeinen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen sollten dennoch weiterhin beachtet werden, um das Risiko einer erneuten Einschleppung zu reduzieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Birkenfeld.