Erinnerung: Rückschnitt von Hecken und Gehölzen – Frist beachten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Winter ist die letzte Gelegenheit: Bitte denken Sie daran, überhängende Hecken und Gehölze rechtzeitig zurückzuschneiden. Die zulässige Frist endet am 28. Februar.

Erinnerung: Rückschnitt von Hecken und Gehölzen – Frist beachten

Im Rahmen der Verkehrssicherheit erinnern wir nochmals an die geltenden Regelungen zum Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen, Gehwegen sowie Feld- und Wirtschaftswegen.

Überhängender Bewuchs und Totholz können den Verkehr beeinträchtigen und stellen eine potenzielle Gefahr für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer dar. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und auch den Luftraum freizuhalten:

  • mindestens 2,50 Meter Höhe über Gehwegen

  • mindestens 4,50 Meter Höhe über Straßen sowie Feld- und Wirtschaftswegen

Besonders wichtig ist es, Verkehrszeichen und Straßenlaternen freizuschneiden, damit diese gut sichtbar bleiben und ihre Funktion erfüllen können.

Bitte beachten Sie auch die Vorgaben des Naturschutzes:

Ein stärkerer Rückschnitt, der über einen schonenden Form- und Pflegeschnitt hinausgeht, ist nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. zulässig. Danach sind umfangreichere Arbeiten aus Gründen des Artenschutzes nicht mehr erlaubt.

Die Ortsgemeinde bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer, die notwendigen Arbeiten fristgerecht durchzuführen – auch zur Vermeidung möglicher Haftungsansprüche.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Ortsbild.

Ihre Ortsgemeinde Dickesbach