Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, nachdem in der Gemeinde Rhaunen der Ausbruch der Aviären Influenza (Vogelgrippe) bei Kranichen festgestellt wurde.
Wichtige Maßnahmen:
Stallpflicht:
Sämtliches Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben) muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer geschützten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung gehalten werden.
Veranstaltungsverbot:
Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Vögeln sind bis auf Weiteres untersagt.
Dauer:
Die Verfügung gilt bis auf Widerruf.
Verstöße:
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe, die für Hausgeflügel hoch ansteckend ist.
Weitere Informationen und die vollständige Verfügung finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung Birkenfeld oder im Anhang dieses Artikels: