Pflegefreie Bestattung im Ruhepark – bitte beachten! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Ruhepark bietet pflegefreie Bestattungsformen. Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde nochmals auf die Regeln zur Grabgestaltung hin – insbesondere zum Thema Grabschmuck.

Pflegefreie Bestattung im Ruhepark – bitte beachten!

Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Individuelle Bestattungsformen sind immer stärker nachgefragt.

Auch Dickesbach hatte sich im 2015 fertiggestellten Ruhepark diesem Wandel nach pflegefreien Beisetzungsmöglichkeiten angepasst. Die Vorteile der im Ruhepark umgesetzten drei Bestattungsformen liegen auf der Hand: Alle Urnengräber liegen unter Rasen. Die Pflege - vornehmlich Rasenmähen - übernimmt die Gemeinde. Eine Grabpflege für die Angehörigen entfällt.

Soweit der Grundgedanke!

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hiermit noch einmal an die Bedingungen dieser drei Bestattungsformen im Ruhepark laut Friedhofssatzung vom 26.11.2015 erinnern:

„Bepflanzungen jeglicher Art sowie das Ablegen von Blumen- und sonstigem Grabschmuck auf der Gedenktafel sowie den Rasenflächen sind nicht zulässig.“

Anlässlich der Beisetzung abgelegter Grabschmuck ist hiervon ausgenommen; er wird nach 4 Wochen vom Gemeindearbeiter abgeräumt, sofern nicht durch Angehörige bereits geschehen.

Jeglicher Grabschmuck auf den ebenerdigen Gedenktafeln - sogar mehrfach im Jahr saisonal abgelegt - widerspricht jedoch eindeutig dem Grundgedanken und der Wahl der Angehörigen nach einer pflegefreien Bestattungsform. Grabschmuck - welcher Art auch immer - erschwert zudem ganz erheblich die Mäharbeiten!

Als Zeichen des Gedenkens spricht nichts gegen das Ablegen eines einzelnen Blümchens, das dann beim nächsten Mähvorgang erfasst werden kann, aber bitte sehen Sie von jeglichem weiteren Grabschmuck ab.

Bitte bedenken Sie also bei der Wahl einer Grabstätte im Ruhepark deren Vor- und Nachteile.

Sollten Sie aber eine Grabpflege für sich selbst als Bereicherung präferieren, so besteht ja die Möglichkeit, eine Bestattungsform auf dem unteren „alten“ Friedhofsteil zu wählen; sei es als Urnen- oder Einzelgrab. Deren Gestaltung - sowohl in der Wahl des Grabmals als auch des Grabschmucks - obliegt jedem einzelnen.

Ihr Ortsgemeinderat