Wegen der lang anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen unzureichenden Niederschläge haben sich in den Gewässern im Nationalparklandkreis Birkenfeld sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
Deshalb hat die Kreisverwaltung Birkenfeld heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Teichen untersagt.
Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung, also am 30. Juli 2026, in Kraft.
Das heute (29. Juli) aus aktuellem Anlass veröffentlichte 32. Amtsblatt mit derAllgemeinverfügung für den Landkreis Birkenfeld finden Sie als PDF-Datei im Anhang.